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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - "Haus Maisonette am Harz"

Inhaber und Vermieter

Ferienwohnung Haus Maisonette am Harz

Cornelia Wenzel

Albert-Kuntz-Str. 29

OT Niedersachswerfen

99768 Harztor

 

Kontakt:

Telefon: +49 151 / 5948 3056

E-Mail: info@fewo-harztor.de

Lieber Gast,

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das

Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass diese AGB Bestandteil Ihres Mietvertrages sind.

Als Gast erklären Sie sich mit den AGB der Ferienwohnung Haus Maisonette am Harz einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung des Mietpreises für die Ferienwohnung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

 

§1 Abschluss des Vertrages

  • Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

  • Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email, Whats App, SMS) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Gast zugesandt.

  • Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

 

§2 Aufenthalt

  • Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt und belegt werden. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.

  • Es ist dem Gast nicht gestattet, weiteren Personen als vertraglich vereinbart, Zutritt zur Ferienwohnung und / oder Außenanlage zu gewähren.

  • Sollte die Ferienwohnung und / oder Außenanlage von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im aktuellen Mietpreis pro Person bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos und ohne Schadensersatz zu kündigen.

  • Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden.

  • Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden, da wir auch weiteren Gästen, die möglicherweise Allergiker sind, unsere Ferienwohnungen anbieten möchten.

  • Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Abfälle des „Rauchens“ sind in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen.

  • Zur Vermeidung von Schäden sind beim Verlassen der Ferienwohnung alle Fenster zu schließen.

  • Es ist dem Gast nicht gestatten, die Anschrift Ferienwohnung Haus Maisonette am Harz als Postanschrift zu missbrauchen. Ferner ist es dem Gast nicht gestattet seinen Warenverkehr über die Anschrift der Ferienwohnung abzuwickeln (keine Zusendung von Postsendungen jeglicher Art

 

§3 Leistungen, Preise und Bezahlung

  • Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast bebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

  • Die vereinbarten Preise schließen alle Verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein. Es wird eine Reinigungspauschale pro Aufenthalt, siehe Preisliste erhoben.

  • Mit Abschluss des Vertrages erfolgt die Gutschrift des Reisepreises auf dem Konto des Vermieters innerhalb von 5 Tagen. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

  • Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Reisepreises (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar, bei Anreise.

 

§4 An- und Abreise

  • Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht die Ferienwohnung dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung muss bis spätestens 20 Uhr bezogen werden.

  • Die Ferienwohnung und Außenanlage werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.

  • Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.

  • Eine (anteilige) Rückzahlung des Reisepreises aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

  • Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet und ausgeräumt sein.

  • Die Ferienwohnung ist in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand an den Vermieter zu übergeben.

  • Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

 

§5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

  • Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

  • Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:

    • Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn kann der Gast kostenfrei stornieren. In diesem Fall veranlasst der Vermieter die Rückerstattung des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen

    • Der Gast zahlt im Falle der Stornierung in den 30 Tagen vor Vertragsbeginn den vereinbarten Preis in Höhe des Gesamtpreises. Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist.

 

§6 Rücktritt des Vermieters

  • Wird der vereinbarte Mietzins nicht innerhalb der in §2 j. genannten Frist geleistet, ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

    • höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

    • Die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, (z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, in der Anzahl der Personen) gebucht wurde.

  • Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen oder bereits ereignet haben.

  • Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Rückzahlung des Reisepreises.

 

§7 Haftung

  • Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

  • Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

  • Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spielgeräte ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Gastes bei Diebstahl oder Feuer.

  • Für eingebrachte Sachen durch den Gast haftet der Vermieter nicht.

  • Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen

  • Weißt die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Ansprüche des Gastes aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung durch den Gast beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen

  • Für einen durch eigenes Verschulden des Gastes entstandenen Schaden bzw. mutwillige Zerstörungen an der Mietsache haftet dieser zu 100%.

  • Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) schonend und pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.

  • Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.

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